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661.11 STGLI CH-BE

Art. 72 Steuergesetz (StG) - Stichtag

Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen - Zeitliche Bemessung - Vermögenssteuer
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Art. 72 Steuergesetz (StG) · Stichtag

1. Das steuerbare Vermögen bemisst sich nach dem Stand am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht.

2. Das Geschäftsvermögen bemisst sich nach dem Stand am Ende des in der Steuerperiode abgeschlossenen Geschäftsjahres.

3. Im Jahr, in dem die selbstständige Erwerbstätigkeit aufgenommen wird, bemisst sich das Vermögen nach der Eröffnungsbilanz, soweit kein Geschäftsabschluss vorliegt.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

100 2021 420 · be (Art. 72 Abs. 1 StG)
Taxpayers' Appeal Regarding Real Estate Sale Inclusion in 2019 Wealth Tax Assessment
Cited as the basis for determining taxable wealth as of the end of the tax period.