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661.11 STGLI CH-BE

Art. 59 Steuergesetz (StG) - 8 Bauverbote

Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen - Vermögenssteuer - Ermittlung des Reinvermögens
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Art. 59 Steuergesetz (StG) · 8 Bauverbote

1. Bei Grundstücken oder Grundstücksteilen, die gestützt auf öffentlich-rechtliche Vorschriften dauernd nicht überbaut werden dürfen, gilt entsprechend der Nutzung der Landwert als amtlicher Wert.

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