661.11
STGLI
CH-BE
Art. 59 Steuergesetz (StG) - 8 Bauverbote
Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen - Vermögenssteuer - Ermittlung des Reinvermögens
Art. 59 Steuergesetz (StG) · 8 Bauverbote
1. Bei Grundstücken oder Grundstücksteilen, die gestützt auf öffentlich-rechtliche Vorschriften dauernd nicht überbaut werden dürfen, gilt entsprechend der Nutzung der Landwert als amtlicher Wert.