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661.11 STGLI CH-BE

Art. 54 Steuergesetz (StG) - 3 Verkehrswert, Realwert, Ertragswert

Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen - Vermögenssteuer - Ermittlung des Reinvermögens
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Art. 54 Steuergesetz (StG) · 3 Verkehrswert, Realwert, Ertragswert

1. Der Verkehrswert entspricht dem unter normalen Verhältnissen erzielbaren Kaufpreis ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse. Er wird in der Regel unter Würdigung der Wirtschaftlichkeit aus Real- und Ertragswert ermittelt.

2. Der Realwert setzt sich aus dem Zeitwert aller baulichen Anlagen inklusive Baunebenkosten und dem relativen Landwert zusammen.

3. Als Ertragswert bei nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken gilt der kapitalisierte, in der betreffenden Gegend während der Bemessungsperiode erzielbare Mietertrag.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

100 2023 133 · be (Art. 54 Abs. 3 StG)
Tax Appeal Regarding Residential Complex Property Valuation for 2020
Cited in the reasoning to define the capitalization of rental income for the capitalization value, but not explicitly in the dispositive.