Art. 44 Steuergesetz (StG) - Kapitalleistungen aus Vorsorge
Art. 44 Steuergesetz (StG) · Kapitalleistungen aus Vorsorge
1. Einer separaten Besteuerung unterliegen ohne Berücksichtigung von Sozialabzügen
a Kapitalleistungen aus Vorsorge,
b \* Zahlungen bei Tod sowie für bleibende körperliche und gesundheitliche Nachteile.
c-d \* ...
2. Für Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, sowie für verwitwete, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebende, geschiedene und ledige Steuerpflichtige, die mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt zusammenleben und deren Unterhalt zur Hauptsache bestreiten, beträgt die einfache Steuer
| Einfache Steuer in Prozent | zu versteuernde Kapitalleistung in CHF |
| --- | --- |
| 0,65 für die ersten | 55'100 \* |
| 0,90 für die weiteren | 55'100 \* |
| 1,15 für die weiteren | 110'100 \* |
| 1,30 für die weiteren | 110'100 \* |
| 1,50 für die weiteren | 220'200 \* |
| 1,80 für die weiteren | 330'300 \* |
| 1,90 für die weiteren | 550'600 \* |
| 2,00 für jedes weitere Einkommen | |
3. Die einfache Steuer beträgt für alle anderen Steuerpflichtigen
| Einfache Steuer in Prozent | zu versteuernde Kapitalleistung in CHF |
| --- | --- |
| 0,65 für die ersten | 27'600 \* |
| 0,85 für die weiteren | 27'600 \* |
| 1,10 für die weiteren | 55'100 \* |
| 1,15 für die weiteren | 55'100 \* |
| 1,30 für die weiteren | 110'100 \* |
| 1,60 für die weiteren | 165'200 \* |
| 1,85 für die weiteren | 275'300 \* |
| 1,90 für die weiteren | 550'600 \* |
| 2,00 für jedes weitere Einkommen | |
4. Kapitalleistungen unter 5300 Franken sind steuerfrei. Mehrere Kapitalleistungen des gleichen Jahres werden für die Jahressteuer zusammengerechnet. Bereits rechtskräftige Veranlagungen werden von Amtes wegen ergänzt, wenn die kantonale Steuerverwaltung von weiteren Kapitalleistungen im gleichen Jahr Kenntnis erhält.
5. Restbeträge unter 100 Franken werden nicht berücksichtigt.
6. ...