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661.11 STGLI CH-BE

Art. 32 Steuergesetz (StG) - Geschäftsmässig begründeter Aufwand

Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen - Einkommenssteuer - Ermittlung des Reineinkommens
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Art. 32 Steuergesetz (StG) · Geschäftsmässig begründeter Aufwand

1. Bei selbstständiger Erwerbstätigkeit werden die geschäfts- oder berufsmässig begründeten Kosten abgezogen.

2. Dazu gehören insbesondere

a) die Abschreibungen, Rückstellungen, Wertberichtigungen und Rücklagen nach Massgabe der folgenden Bestimmungen,

b) die eingetretenen und verbuchten Verluste auf Geschäftsvermögen,

c) die im Rahmen des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)[[18]](#enumeration_itemtext_content_fn_2958755_2_18_c) geleisteten periodischen und einmaligen Beiträge an Vorsorgeeinrichtungen zu Gunsten des eigenen Personals, sofern jede zweckwidrige Verwendung ausgeschlossen ist,

d) Zinsen auf Geschäftsschulden sowie Zinsen, die auf Beteiligungen nach Artikel 21 Absatz 2 entfallen,

e) * die Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung des eigenen Personals, einschliesslich Umschulungskosten,

f) * die Beiträge an Berufsverbände,

g) * gewinnabschöpfende Sanktionen, soweit sie keinen Strafzweck haben.

3. Nicht abziehbar sind insbesondere

a) * Zahlungen von Bestechungsgeldern im Sinne des schweizerischen Strafrechts,

b) * Aufwendungen zur Ermöglichung von Straftaten oder als Gegenleistung für die Begehung von Straftaten,

c) * Bussen und Geldstrafen,

d) * finanzielle Verwaltungssanktionen, soweit sie einen Strafzweck haben.

3a

Sind Sanktionen nach Absatz 3 Buchstaben c und d von einer ausländischen Straf- oder Verwaltungsbehörde verhängt worden, so sind sie abziehbar, wenn

a) die Sanktion gegen den schweizerischen Ordre public verstösst oder

b) die steuerpflichtige Person glaubhaft darlegt, dass sie alles Zumutbare unternommen hat, um sich rechtskonform zu verhalten.

4. Für den Abzug von Forschungs- und Entwicklungsaufwand bei selbstständiger Erwerbstätigkeit ist Artikel 90 Absätze 3 bis 6 sinngemäss anwendbar.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (3)

100 2022 264 · be (Art. 32 Abs. 2 Bst. b StG)
Taxpayer Loss Deduction Appeal Regarding Trading Classification
Cited to confirm that losses from business assets are deductible from total taxable income, contingent on qualifying as self-employment.
100 2017 328 · be (Art. 30 Abs. 1 i.V.m. Art. 32 Abs. 1 StG)
Farmer Couple v. Tax Authority: Dispute Over Private Use Imputation for Farm Horses
Cited as the provision violated by the imposition of a private percentage on horse maintenance, leading to the acceptance of the appeal regarding cantonal and communal taxes.
100 2014 240 · be (Art. 30 Abs. 1 i.V.m. Art. 32 Abs. 1 StG)
Taxpayer Dispute Over Allocation of Mixed Business and Private Property Expenses
Legal basis used in the reasoning (E. 3.4) that underlies the rejection of the complaint regarding the amount of deductible business expenses for cantonal/communal taxes.