661.11
STGLI
CH-BE
Art. 275 Steuergesetz (StG) - Zwischenveranlagung nach altem Recht
Übergangsbestimmungen - Steuern der natürlichen Personen
Art. 275 Steuergesetz (StG) · Zwischenveranlagung nach altem Recht
Einkommensbestandteile und Aufwendungen der Jahre 1999 oder 2000, die gemäss Artikel 45b des Gesetzes vom 29. Oktober 1944 über die direkten Staats- und Gemeindesteuern der Besteuerung in der Folgeperiode zugewiesen sind, werden vollumfänglich in die Veranlagung des Kalenderjahres 2001 einbezogen.