Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
661.11 STGLI CH-BE

Art. 272 Steuergesetz (StG) - Übergang zur jährlichen Veranlagung

Übergangsbestimmungen - Steuern der natürlichen Personen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (327 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 272 Steuergesetz (StG) · Übergang zur jährlichen Veranlagung

Der Wechsel der zeitlichen Bemessung erfolgt auf den Beginn des Kalenderjahres 2001.

Die Einkommenssteuer der natürlichen Personen für die Steuerperiode 2001 wird nach neuem Recht veranlagt.

Im Jahre 2001 muss eine nach den Bestimmungen für die zweijährige Vergangenheitsbemessung ausgefüllte Steuererklärung eingereicht werden. Die Steuererklärung kann zur Ermittlung des mutmasslichen Steuerbetrages für den provisorischen Steuerbezug nach Artikel 233 berücksichtigt werden.

← Art. 271 Steuergesetz (StG) Gegenstand Art. 273 Steuergesetz (StG) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →