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Art. 255 Steuergesetz (StG) - 3 Selbstständiger Wohnsitz

Gemeindesteuern - Obligatorische Gemeindesteuern
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Art. 255 Steuergesetz (StG) · 3 Selbstständiger Wohnsitz

1. Leben Ehegatten in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe und haben sie am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht in verschiedenen bernischen Gemeinden selbstständigen Wohnsitz, werden die Steuerfaktoren hälftig geteilt.

2. Vorbehalten bleiben die anderen Steuerteilungsgründe.

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