Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
661.11 STGLI CH-BE

Art. 248 Steuergesetz (StG) - Gemeindereglemente

Gemeindesteuern - Steuerhoheit
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (327 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 248 Steuergesetz (StG) · Gemeindereglemente

1. Die Gemeinden regeln die Behördenorganisation und die Zuständigkeiten im Organisationsreglement.

2. Reglemente über fakultative Gemeindesteuern regeln insbesondere

a) den Kreis der Steuerpflichtigen,

b) den Gegenstand der Steuer,

c) die Grundzüge der Steuerbemessung,

d) den Steuertarif einschliesslich allfälliger Jahrespauschalen,

e) eine allfällige Übertragung von Bezugsaufgaben an öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaften,

f) die Höhe allfälliger Bussen bei Widerhandlungen.

← Art. 247 Steuergesetz (StG) Gegenstand Art. 249 Steuergesetz (StG) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →