661.11
STGLI
CH-BE
Art. 236 Steuergesetz (StG) - Zahlungsfrist
Bezug, Sicherung und Erlass - Bezug
Art. 236 Steuergesetz (StG) · Zahlungsfrist
1. Die in Rechnung gestellten Beträge sind innert 30 Tagen nach Fälligkeit zu bezahlen.