661.11
STGLI
CH-BE
Art. 225 Steuergesetz (StG) - Zuständigkeiten
Steuerstrafrecht - Steuerstrafverfahren
Art. 225 Steuergesetz (StG) · Zuständigkeiten
1. Verfahren wegen Steuerhinterziehung, Verletzung von Verfahrenspflichten und Übertretungen im Inventarverfahren können gemeinsam mit einem Veranlagungs-, Nachsteuer- oder Rechtsmittelverfahren nach Massgabe dieses Gesetzes durchgeführt werden.
2. Strafverfahren wegen Steuerbetrugs und Veruntreuung von Quellensteuern werden gerichtlich beurteilt und nach Massgabe der Schweizerischen Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (Strafprozessordnung, StPO) durchgeführt. Die kantonale Steuerverwaltung kann im Strafverfahren gestützt auf Artikel 104 Absatz 2 StPO volle Parteirechte ausüben.