Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
661.11 STGLI CH-BE

Art. 225 Steuergesetz (StG) - Zuständigkeiten

Steuerstrafrecht - Steuerstrafverfahren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (327 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 225 Steuergesetz (StG) · Zuständigkeiten

1. Verfahren wegen Steuerhinterziehung, Verletzung von Verfahrenspflichten und Übertretungen im Inventarverfahren können gemeinsam mit einem Veranlagungs-, Nachsteuer- oder Rechtsmittelverfahren nach Massgabe dieses Gesetzes durchgeführt werden.

2. Strafverfahren wegen Steuerbetrugs und Veruntreuung von Quellensteuern werden gerichtlich beurteilt und nach Massgabe der Schweizerischen Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (Strafprozessordnung, StPO) durchgeführt. Die kantonale Steuerverwaltung kann im Strafverfahren gestützt auf Artikel 104 Absatz 2 StPO volle Parteirechte ausüben.

← Art. 224 Steuergesetz (StG) Gegenstand Art. 226 Steuergesetz (StG) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →