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Art. 21c Steuergesetz (StG) - Einkommen aus Patenten und vergleichbaren Rechten bei selbstständiger Erwerbstätigkeit

Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen - Einkommenssteuer - Gegenstand der Steuer
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Art. 21c Steuergesetz (StG) · Einkommen aus Patenten und vergleichbaren Rechten bei selbstständiger Erwerbstätigkeit

1. Für das Einkommen aus Patenten und vergleichbaren Rechten bei selbstständiger Erwerbstätigkeit sind die Artikel 85a und 85b sinngemäss anwendbar.

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