661.11
STGLI
CH-BE
Art. 20d Steuergesetz (StG) - Anteilsmässige Besteuerung
Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen - Einkommenssteuer - Gegenstand der Steuer
Art. 20d Steuergesetz (StG) · Anteilsmässige Besteuerung
1. Hatte die steuerpflichtige Person nicht während der gesamten Zeitspanne zwischen Erwerb und Entstehen des Ausübungsrechts der gesperrten Mitarbeiteroptionen (Art. 20b Abs. 3) steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, so werden die geldwerten Vorteile daraus anteilsmässig im Verhältnis zwischen der gesamten und der in der Schweiz verbrachten Zeitspanne besteuert.