661.11
STGLI
CH-BE
Art. 20c Steuergesetz (StG) - Einkünfte aus unechten Mitarbeiterbeteiligungen
Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen - Einkommenssteuer - Gegenstand der Steuer
Art. 20c Steuergesetz (StG) · Einkünfte aus unechten Mitarbeiterbeteiligungen
1. Geldwerte Vorteile aus unechten Mitarbeiterbeteiligungen sind zum Zeitpunkt ihres Zuflusses steuerbar.