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661.11 STGLI CH-BE

Art. 20 Steuergesetz (StG) - Einkünfte aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit

Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen - Einkommenssteuer - Gegenstand der Steuer
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Art. 20 Steuergesetz (StG) · Einkünfte aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit

1. Steuerbar sind alle Einkünfte aus privatrechtlichem oder öffentlich-rechtlichem Arbeitsverhältnis einschliesslich der Nebeneinkünfte wie Entschädigungen für Sonderleistungen, Provisionen, Zulagen, Gratifikationen, Trinkgelder, Tantiemen, Lidlöhne, geldwerte Vorteile aus Mitarbeiterbeteiligungen und andere geldwerte Vorteile.

2. Die vom Arbeitgeber getragenen Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung, einschliesslich Umschulungskosten, stellen unabhängig von deren Höhe keinen anderen geldwerten Vorteil im Sinne von Absatz 1 dar.

3. Nebenbezüge werden nur mitberechnet, soweit sie nicht verwendet werden müssen, um persönliche Mehrauslagen zu decken, die mit den dienstlichen Verrichtungen unmittelbar zusammenhängen (Unkostenersatz).

4. Kapitalabfindungen aus einer mit dem Arbeitsverhältnis verbundenen Vorsorgeeinrichtung oder gleichartige Kapitalabfindungen des Arbeitgebers werden nach Artikel 44 besteuert.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (3)

100 2020 89 · be (Art. 20 StG)
Taxability of Wrongful Termination Payment as Employment Income vs. Non-Pecuniary Damages
Provision regarding income from employment, used to classify the CHF 45'000 payment as fully taxable employment income.
100 2016 478 · be (Art. 20 Abs. 1 StG)
Taxation of Board Fees Paid to Third-Party Company
This provision establishes that income from gainful employment is taxable, which is the basis for confirming the assessment.
100 2016 316 · be (Art. 20 und 21 StG)
Taxation of Hidden Profit Distributions to Non-Shareholder De Facto Manager
Cited in the reasoning defining income from employment.