Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
661.11 STGLI CH-BE

Art. 150 Steuergesetz (StG) - Aufgaben der Gemeinden

Verfahren - Behörden
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (327 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 150 Steuergesetz (StG) · Aufgaben der Gemeinden

1. Die Gemeinden erfüllen im Steuerwesen die Aufgaben, die ihnen durch die Gesetzgebung und im gegenseitigen Einvernehmen durch die Finanzdirektion übertragen werden.

2. Die Kosten für das steuerrechtliche Verfahren werden unter Berücksichtigung der gegenseitigen Dienstleistungen auf Kanton und Gemeinden aufgeteilt.

3. Der Regierungsrat setzt die Vergütungen nach Anhörung der Gemeinden durch Verordnung fest und bewilligt die erforderlichen Ausgaben abschliessend.

← Art. 149 Steuergesetz (StG) Gegenstand Art. 151 Steuergesetz (StG) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →