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Art. 145 Steuergesetz (StG) - Abrundung und Zusammenrechnung

Grundstückgewinnsteuer - Gewinnberechnung und Besitzesdauerabzug
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Art. 145 Steuergesetz (StG) · Abrundung und Zusammenrechnung

1. Für die Steuerberechnung werden Restbeträge des steuerbaren Grundstückgewinns unter 100 Franken nicht mitgerechnet.

2. Für die Besteuerung werden alle während eines Kalenderjahres erzielten Grundstückgewinne von mindestens 5300 Franken[[49]] zusammengerechnet.

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