661.11
STGLI
CH-BE
Art. 141 Steuergesetz (StG) - 3 Bei Teilveräusserung
Grundstückgewinnsteuer - Gewinnberechnung und Besitzesdauerabzug
Art. 141 Steuergesetz (StG) · 3 Bei Teilveräusserung
Wird ein Grundstück nur zum Teil veräussert oder wird bloss ein Recht an einem Grundstück eingeräumt, so ist der entsprechende Teil des Erwerbspreises anzurechnen.