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661.11 STGLI CH-BE

Art. 141 Steuergesetz (StG) - 3 Bei Teilveräusserung

Grundstückgewinnsteuer - Gewinnberechnung und Besitzesdauerabzug
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Art. 141 Steuergesetz (StG) · 3 Bei Teilveräusserung

Wird ein Grundstück nur zum Teil veräussert oder wird bloss ein Recht an einem Grundstück eingeräumt, so ist der entsprechende Teil des Erwerbspreises anzurechnen.

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