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661.11 STGLI CH-BE

Art. 134 Steuergesetz (StG) - c Privatvermögen und Eigentumswechsel unter Ehegatten

Grundstückgewinnsteuer - Steuerpflicht und Gegenstand der Steuer - Steueraufschub
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Art. 134 Steuergesetz (StG) · c Privatvermögen und Eigentumswechsel unter Ehegatten

1. Die Besteuerung des Grundstückgewinns wird aufgeschoben bei

a. vollständiger oder teilweiser Veräusserung eines dauernd und ausschliesslich selbstgenutzten Eigenheims (Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung), soweit der dabei erzielte Erlös innert angemessener Frist für den Erwerb oder zum Bau eines gleichgenutzten Ersatzobjekts in der Schweiz verwendet wird; bei Mehrfamilienhäusern ist eine Ersatzbeschaffung lediglich für den selber bewohnten Teil möglich,

b. Eigentumswechsel unter Ehegatten im Zusammenhang mit dem Güterrecht sowie zur Abgeltung ausserordentlicher Beiträge eines Ehegatten an den Unterhalt der Familie (Art. 165 ZGB[[46]](#enumeration_itemtext_content_fn_2959117_2_46_c)) und scheidungsrechtlicher Ansprüche, sofern beide Ehegatten dem Steueraufschub zustimmen.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

100 2024 196 · be (Art. 134 Abs. 1 Bst. a StG)
Taxpayer Appeal on Property Gains Tax Assessment and Ownership Period Calculation
Cited as the basis for granting tax deferral due to replacement acquisition (Ersatzbeschaffung), which justifies calculating a deferred portion of the profit.