Art. 134 Steuergesetz (StG) - c Privatvermögen und Eigentumswechsel unter Ehegatten
Art. 134 Steuergesetz (StG) · c Privatvermögen und Eigentumswechsel unter Ehegatten
1. Die Besteuerung des Grundstückgewinns wird aufgeschoben bei
a. vollständiger oder teilweiser Veräusserung eines dauernd und ausschliesslich selbstgenutzten Eigenheims (Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung), soweit der dabei erzielte Erlös innert angemessener Frist für den Erwerb oder zum Bau eines gleichgenutzten Ersatzobjekts in der Schweiz verwendet wird; bei Mehrfamilienhäusern ist eine Ersatzbeschaffung lediglich für den selber bewohnten Teil möglich,
b. Eigentumswechsel unter Ehegatten im Zusammenhang mit dem Güterrecht sowie zur Abgeltung ausserordentlicher Beiträge eines Ehegatten an den Unterhalt der Familie (Art. 165 ZGB[[46]](#enumeration_itemtext_content_fn_2959117_2_46_c)) und scheidungsrechtlicher Ansprüche, sofern beide Ehegatten dem Steueraufschub zustimmen.