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661.11 STGLI CH-BE

Art. 132 Steuergesetz (StG) - Ersatzbeschaffung a Landwirtschaft und Landumlegung

Grundstückgewinnsteuer - Steuerpflicht und Gegenstand der Steuer - Steueraufschub
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Art. 132 Steuergesetz (StG) · Ersatzbeschaffung a Landwirtschaft und Landumlegung

1. Die Besteuerung des Grundstückgewinns wird aufgeschoben bei

a) * vollständiger oder teilweiser Veräusserung eines land- oder forstwirtschaftlich bewirtschafteten Grundstückes, soweit der Erlös innert angemessener Frist zum Erwerb eines selbstbewirtschafteten Ersatzgrundstücks oder für wertvermehrende Aufwendungen an eigenen, land- oder forstwirtschaftlich selbstbewirtschafteten Grundstücken in der Schweiz verwendet wird, wobei Artikel 23 Absatz 2 und Artikel 89 Absatz 3 sinngemäss gelten,

b) Landumlegungen zwecks Güterzusammenlegung, Quartierplanung, Grenzbereinigung, Arrondierung landwirtschaftlicher Heimwesen sowie bei Landumlegungen im Enteignungsverfahren oder bei drohender Enteignung.

2. Absatz 1 Buchstabe a findet auf die durch Veräusserung wieder eingebrachten Abschreibungen sinngemäss Anwendung.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

100 2024 196 · be (Art. 132 ff. StG)
Taxpayer Appeal on Property Gains Tax Assessment and Ownership Period Calculation
Cited in the context of the conditions for granting tax deferral due to replacement acquisition.