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661.11 STGLI CH-BE

Art. 112 Steuergesetz (StG) - Quellenbesteuerte Personen

Quellensteuer für natürliche und juristische Personen - Natürliche Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz
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Art. 112 Steuergesetz (StG) · Quellenbesteuerte Personen

1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung, die im Kanton Bern jedoch steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt haben, unterliegen für ihr Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit einer Quellensteuer. Davon ausgenommen sind Einkommen, die der Besteuerung im vereinfachten Abrechnungsverfahren nach Artikel 115a unterstehen.

2. Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, unterliegen nicht der Quellensteuer, wenn einer der Ehegatten das Schweizer Bürgerrecht oder die Niederlassungsbewilligung besitzt.

3. ...

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)

100 2022 325 · be (Art. 112 ff. StG)
Erotic Establishment Operator Withholding Tax Liability
Cited as part of the legal basis for the Tax Administration's jurisdiction regarding cantonal withholding tax.
100 2023 65 · be (Art. 112 ff. StG)
Tax Appeal Commission Ruling on Withholding Tax Liability for Sex Workers' Employer
Cited as a basis for the Tax Administration's jurisdiction regarding cantonal tax.