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Art. 104 Steuergesetz (StG) - Gesellschaften in Liquidation

Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen - Kapitalsteuer - Gegenstand
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Art. 104 Steuergesetz (StG) · Gesellschaften in Liquidation

1. Wenn das Reinvermögen von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die sich am Ende einer Steuerperiode in Liquidation befinden, kleiner ist als das steuerbare Eigenkapital, wird die Kapitalsteuer auf dem Reinvermögen erhoben.

2. Das Reinvermögen von Gesellschaften in Liquidation wird nach den Bestimmungen über das Geschäftsvermögen der natürlichen Personen bemessen.

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