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Art. 5 Staatsbeitragsverordnung (StBV) - Betriebsbeiträge

Bestimmungen für die Gewährung von Staatsbeiträgen
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Art. 5 Staatsbeitragsverordnung (StBV) · Betriebsbeiträge

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4. Die Gewährung von Betriebsbeiträgen kann von der Führung einer Kostenrechnung abhängig gemacht werden.

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