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Art. 3 Staatsbeitragsgesetz (StBG) - Begriffe

Zweck, Geltungsbereich und Begriffe
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Art. 3 Staatsbeitragsgesetz (StBG) · Begriffe

1. Als Staatsbeiträge im Sinne dieses Gesetzes gelten finanzielle Beiträge, die einer Empfängerin oder einem Empfänger ausserhalb der Kantonsverwaltung gewährt werden, ohne dass der Kanton eine direkte Gegenleistung erhält. Sie werden als Finanzhilfen oder Abgeltungen gewährt.

2. Finanzhilfen sind geldwerte Vorteile, die an ausserhalb der Kantonsverwaltung stehende Staatsbeitragsempfängerinnen oder -empfänger gewährt werden, um die freiwillige Erfüllung von Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen, zu fördern oder zu erhalten.

3. Abgeltungen sind Leistungen, die an ausserhalb der Kantonsverwaltung stehende Staatsbeitragsempfängerinnen oder -empfänger gewährt werden, um die finanziellen Lasten, welche sich aus der Erfüllung öffentlich-rechtlich vorgeschriebener oder übertragener Aufgaben ergeben, zu mildern oder auszugleichen.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (33)

100 2018 342 · be (Art. 3 Abs. 2 und 3 StBG)
Private School Disciplinary Action Jurisdiction Dispute
welche sich aus der Erfüllung öffentlich-rechtlich vorgeschriebener oder übertragener Aufgaben ergeben, mildern oder ausgleichen (Art. 3 Abs. 2 und 3 StBG). Das systematisch im 4. Kapitel «Gewähren von Beiträgen» vorgesehene Instrument des Leistungsvertrags regelt bloss den zweckkonf
2025 GSI 1401 · be (Art. 3 Abs. 1 und 3 StBG27)
Appeal Regarding Cost Reimbursement for Absence from Host Household
an die Leis- tungserbringer, die im Auftrag der GSI Leistungen anbieten und erbringen, handelt es sich um Staats- beiträge (vgl. Art. 3 Abs. 1 und 3 StBG27). Die Gewährung von Staatsbeiträgen setzt voraus, dass für deren Ausrichtung eine genügende Rechtsgrundlage besteht (Art. 7 Abs.
100 2021 124 · be (Art. 3 Abs. 1 und 3 StBG)
Private Institutions vs. Bern Cantonal Health, Social and Integration Directorate (Equity Capital Calculation in State Contributions)
er finanziellen Las- ten, welche sich aus der Erfüllung öffentlich-rechtlich vorgeschriebener oder übertragener Aufgaben ergeben (Art. 3 Abs. 1 und 3 StBG; BVR 2013 S. 227 Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 25.11.2024, Nr. 100.2021.124U, Seite 6 E. 4.3; Coullery/
100 2021 129 · be (Art. 3 Abs. 1 und 3 StBG)
Care Institution v. Bern Cantonal Health Directorate (Subsidy Calculation Review)
er finanziellen Las- ten, welche sich aus der Erfüllung öffentlich-rechtlich vorgeschriebener oder übertragener Aufgaben ergeben (Art. 3 Abs. 1 und 3 StBG; BVR 2013 S. 227 E. 4.3; Coullery/Mewes, Sozialhilferecht, in Müller/Feller [Hrsg.], Bernisches Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 2021,
100 2022 56 · be (Art. 3 Abs. 1 und 3 StBG)
Institution vs. Bern Directorate on Social Assistance Contribution Methodology
er finanziellen Las- ten, welche sich aus der Erfüllung öffentlich-rechtlich vorgeschriebener oder übertragener Aufgaben ergeben (Art. 3 Abs. 1 und 3 StBG; BVR 2013 S. 227 E. 4.3; Coullery/Mewes, Sozialhilferecht, in Müller/Feller [Hrsg.], Bernisches Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 2021,
2024 GSI 183 · be (Art. 3 Abs. 1 und 3 StBG)
Employment Service Deficit Coverage Dispute
ich aus der Erfüllung öffent- lich-rechtlich vorgeschriebener oder übertragener Aufgaben ergeben, handelt es sich um Abgeltungen (Art. 3 Abs. 1 und 3 StBG). Dies trifft zu für Mittel, die den Leistungserbringerinnen und Leistungser- bringern der institutionellen Sozialhilfe ausgerich
2023 GSI 1021 · be (Art. 3 Abs. 1 StBG)
Provider Appeal of Denied Operational Subsidy Due to Undisclosed Liabilities
ung gewährt werden, ohne dass der Kanton eine direkte Gegenleistung erhält. Sie werden als Finanzhilfen oder Abgeltungen gewährt (Art. 3 Abs. 1 StBG). Das StBG stellt den «Allgemeinen Teil» des gesamten kantonalen Staatsbeitragsrechts dar und vereinheitlicht das in den diversen
100 2023 76 · be (Art. 3 Abs. 1 StBG)
GmbH Covid-19 Fund Repayment Due to Failure to Meet Revenue Threshold
e grundsätzlich in den Anwendungsbereich des StBG fallen: 2.2.1 Staatsbeiträge werden als Finanzhilfen oder Abgeltungen gewährt (Art. 3 Abs. 1 StBG). Finanzhilfen sind geldwerte Vorteile, die an ausserhalb der Kantonsverwaltung stehende Staatsbeitragsempfängerinnen oder -empfä
100 2022 182 · be (Art. 3 Abs. 1 und 3 StBG)
Service Provider Subsidy Offset by Transferred Reserves
ich aus der Erfüllung öffentlich-rechtlich vorgeschriebe- ner oder übertragener Aufgaben ergeben, handelt es sich um Abgeltungen (Art. 3 Abs. 1 und 3 StBG). Dies trifft zu für Mittel, die den Leistungserbrin- gerinnen und Leistungserbringern der institutionellen Sozialhilfe ausgerich
2023 GSI 354 · be (Art. 3 Abs. 1 und 3 StBG16)
Household Support Cost Contribution Dispute
ns an die Leistungserbringer, die im Auftrag der GSI Leis- tungen anbieten und erbringen, handelt es sich um Staatsbeiträge (vgl. Art. 3 Abs. 1 und 3 StBG16), weshalb das StBG grundsätzlich anwendbar ist (Art. 2 Abs. 1 StBG und Art. 9 StBG). Das StBG stellt den «Allgemeinen Teil» des g
100 2020 314 · be (Art. 3 Abs. 1 und 3 StBG)
Foundations v. Canton of Bern regarding Subsidy Equity Deduction
er finanziellen Las- ten, welche sich aus der Erfüllung öffentlich-rechtlich vorgeschriebener oder übertragener Aufgaben ergeben (Art. 3 Abs. 1 und 3 StBG; BVR 2013 S. 227 E. 4.3; Coullery/Mewes, Sozialhilferecht, in Müller/Feller [Hrsg.], Bernisches Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 2021,
100 2020 320 · be (Art. 3 Abs. 1 und 3 StBG)
Social Assistance Institution v. Bern Cantonal Authorities: Equity Calculation in Performance Contribution Review
er finanziellen Las- ten, welche sich aus der Erfüllung öffentlich-rechtlich vorgeschriebener oder übertragener Aufgaben ergeben (Art. 3 Abs. 1 und 3 StBG; BVR 2013 S. 227 E. 4.3; Coullery/Mewes, Sozialhilferecht, in Müller/Feller [Hrsg.], Bernisches Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 2021,
2021 GSI 2348 · be (Art. 3 Abs. 1 und 3 StBG)
Subsidy Claim for Halted Project Planning Costs Denied
tons an die Leistungserbringer, die im Auftrag der GSI Leistungen anbieten und erbringen, handelt es sich um Staatsbeiträge (vgl. Art. 3 Abs. 1 und 3 StBG), weshalb das StBG grundsätzlich anwendbar ist (Art. 2 Abs. 1 StBG und Art. 25 Abs. 2 aSHV). Das StBG stellt den «Allgemeinen Tei
2021 GSI 775 · be (Art. 3 Abs. 1 und 3 StBG)
Social Services Contribution Dispute for Private Household Care
tons an die Leistungserbringer, die im Auftrag der GSI Leistungen anbieten und erbringen, handelt es sich um Staatsbeiträge (vgl. Art. 3 Abs. 1 und 3 StBG), weshalb das StBG grundsätzlich anwendbar ist (Art. 2 Abs. 1 StBG und Art. 25 Abs. 2 aSHV). Das StBG stellt den «Allgemeinen Tei
2020 GSI 2169 · be (Art. 3 Abs. 1 und 3 StBG)
Appellant v. Authority Regarding Offset of 2019 Settlement Using Inherited Reserves
tons an die Leistungserbringer, die im Auftrag der GSI Leistungen anbieten und erbringen, handelt es sich um Staatsbeiträge (vgl. Art. 3 Abs. 1 und 3 StBG). Das StBG stellt den «Allgemeinen Teil» des ge- samten kantonalen Staatsbeitragsrechts dar und vereinheitlicht das in den divers