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641.1 STBGLCSULCS CH-BE

Art. 13a Staatsbeitragsgesetz (StBG) - Normkosten

Allgemeine Bestimmungen für die Gewährung von Staatsbeiträgen
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Art. 13a Staatsbeitragsgesetz (StBG) · Normkosten

Die Normkosten entsprechen den Kosten, die einem Betrieb bei der wirtschaftlichen und sparsamen Erbringung von qualitativ guten Leistungen entstehen. Die besondere Gesetzgebung regelt das Nähere zur Festlegung von Beiträgen aufgrund von Normkosten.

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