641.1
STBGLCSULCS
CH-BE
Art. 13a Staatsbeitragsgesetz (StBG) - Normkosten
Allgemeine Bestimmungen für die Gewährung von Staatsbeiträgen
Art. 13a Staatsbeitragsgesetz (StBG) · Normkosten
Die Normkosten entsprechen den Kosten, die einem Betrieb bei der wirtschaftlichen und sparsamen Erbringung von qualitativ guten Leistungen entstehen. Die besondere Gesetzgebung regelt das Nähere zur Festlegung von Beiträgen aufgrund von Normkosten.