632.1
IRVACI
CH-BE
Art. 2 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (Rahmenvereinbarung, IRV)
Art. 2 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (Rahmenvereinbarung, IRV)
2. Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses.
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Kanton Bern 632.1
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