632.1
IRVACI
CH-BE
Kanton Bern 632.1 (IRV)
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Bern
Gesetzestext (3 Artikel)
Art. 1 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (Rahmenvereinbarung, IRV)
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1. Der Kanton Bern tritt der unter der BSG-Nummer 632.1-1 veröffentlichten Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (Rahmenvereinbarung, IRV) vom 24. Juni 2005 bei.
Art. 2 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (Rahmenvereinbarung, IRV)
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2. Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses.
Art. 3 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (Rahmenvereinbarung, IRV)
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1. Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung.