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631.111 FILAVOPFC CH-BE

Art. 7 Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAV) - Verkehrsangebot

Allgemeine Bestimmungen und Berechnungsgrundlagen
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Art. 7 Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAV) · Verkehrsangebot

1. Das Verkehrsangebot einer Gemeinde wird gemäss der Verordnung vom 23. August 1995 über die Beiträge der Gemeinden an die Kosten des öffentlichen Verkehrs (KBV)[2] bestimmt.

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