631.111
FILAVOPFC
CH-BE
Art. 30 Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAV) - Ermittlung der Wohnbevölkerung für das Jahr 2001
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Art. 30 Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAV) · Ermittlung der Wohnbevölkerung für das Jahr 2001
Für das Jahr 2001 ist die Wohnbevölkerung massgebend, wie sie auf der Grundlage des Bevölkerungsstands des letzten Quartals 2001 in Anwendung von Artikel 5 dieser Verordnung ermittelt wird.