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Art. 17b Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAV) - 2. Schullastenindex

Lastenausgleich - Lehrergehälter Kindergarten und Volksschule
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Art. 17b Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAV) · 2. Schullastenindex

1. Massgebend für den Schullastenindex sind folgende Faktoren

a. die Strassenlänge pro Einwohner,

b. die Anzahl Schülerinnen und Schüler pro Einwohner,

c. die Anzahl Schülerinnen und Schüler pro Fläche.

2. ...

3. Die Berechnung erfolgt gemäss der im Anhang wiedergegebenen Formel E.

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