631.111
FILAVOPFC
CH-BE
Art. 11 Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAV) - Massgebende Kriterien für Zuschüsse
Massnahmen für besonders belastete Gemeinden - Gemeinden mit übermässigen geografisch-topografischen Lasten
Art. 11 Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAV) · Massgebende Kriterien für Zuschüsse
1. Massgebende Kriterien für einen Zuschuss sind eine überdurchschnittliche Fläche pro Einwohner und die Strassenlänge pro Einwohner einer Gemeinde.