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631.111 FILAVOPFC CH-BE

Art. 11 Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAV) - Massgebende Kriterien für Zuschüsse

Massnahmen für besonders belastete Gemeinden - Gemeinden mit übermässigen geografisch-topografischen Lasten
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Art. 11 Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAV) · Massgebende Kriterien für Zuschüsse

1. Massgebende Kriterien für einen Zuschuss sind eine überdurchschnittliche Fläche pro Einwohner und die Strassenlänge pro Einwohner einer Gemeinde.

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