631.1
FILAGLPFC
CH-BE
Art. 7 Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) - Wohnbevölkerung
Finanzausgleich - Grundlagen
Art. 7 Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) · Wohnbevölkerung
1. Massgebend ist die mittlere Wohnbevölkerung nach dem zivilrechtlichen Wohnsitzprinzip gemäss dem Einwohnerregister der Gemeinden.