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631.1 FILAGLPFC CH-BE

Art. 6 Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) - Berechnungsgrundlagen

Finanzausgleich - Grundlagen
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Art. 6 Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) · Berechnungsgrundlagen

1. Grundlagen für die Berechnung des Finanzausgleichs sind die Wohnbevölkerung der Gemeinde, die Gemeindesteueranlage und ihr harmonisierter Steuerertrag.

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