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631.1 FILAGLPFC CH-BE

Art. 15 Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) - Pauschale Abgeltung

Massnahmen für besonders belastete Gemeinden - Gemeinden mit Zentrumsfunktionen
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Art. 15 Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) · Pauschale Abgeltung

1. Die Gemeinden Bern, Biel und Thun erhalten einen jährlichen Zuschuss zur teilweisen Abgeltung ihrer überdurchschnittlich hohen Zentrumslasten in den Aufgabenbereichen privater Verkehr, öffentliche Sicherheit, Gästeinfrastruktur, Sport, soziale Sicherheit und Kultur.

2. Die Gemeinden Bern, Biel und Thun planen in den Aufgabenbereichen gemäss Absatz 1 Wirkungen, Leistungen, Aufwendungen und Erträge und vergleichen die Ergebnisse mit den Planwerten. Sie erstatten dem Regierungsrat darüber jährlich Bericht.

3. Der Regierungsrat setzt den Zuschuss kantonal letztinstanzlich fest. Er kann dabei die Zentrumslasten der einzelnen Gemeinden mit Zentrumsfunktionen unterschiedlich gewichten.

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