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622.1 KFKGLCCF CH-BE

Art. 25 Kantonales Finanzkontrollgesetz (KFKG) - Tätigkeitsbericht

Ergebnisse der Prüfungstätigkeiten und Berichterstattung - Berichterstattung
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Art. 25 Kantonales Finanzkontrollgesetz (KFKG) · Tätigkeitsbericht

1. Die Finanzkontrolle erstattet dem Grossen Rat und dem Regierungsrat jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeiten und die durchgeführten Prüfungen.

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