Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
622.1 KFKGLCCF CH-BE

Art. 18 Kantonales Finanzkontrollgesetz (KFKG) - Vorgängige Stellungnahme zum Entwurf des Prüfungsberichts

Ergebnisse der Prüfungstätigkeiten und Berichterstattung - Ergebnisse der Prüfungstätigkeiten
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (46 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 18 Kantonales Finanzkontrollgesetz (KFKG) · Vorgängige Stellungnahme zum Entwurf des Prüfungsberichts

1. Die Finanzkontrolle gibt der geprüften Stelle Gelegenheit, sich zum Entwurf des Prüfungsberichts zu äussern.

2. Sie berücksichtigt die Stellungnahme der geprüften Stelle angemessen.

← Art. 17 Kantonales Finanzkontrollgesetz (KFKG) Gegenstand Art. 19 Kantonales Finanzkontrollgesetz (KFKG) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →