622.1
KFKGLCCF
CH-BE
Art. 14 Kantonales Finanzkontrollgesetz (KFKG) - Finanzaufsicht
Aufgaben
Art. 14 Kantonales Finanzkontrollgesetz (KFKG) · Finanzaufsicht
Die Finanzaufsicht der Finanzkontrolle umfasst die Prüfung der Ordnungs- und Rechtmässigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit des Haushaltsvollzugs.
Sie umfasst bei Organisationen und Personen gemäss Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe d die Prüfung der Ordnungs- und Rechtmässigkeit sowie der Zweckmässigkeit der Mittelverwendung.
Sie beschränkt sich bei Organisationen und Personen gemäss Artikel 10 Absatz 1 Buchstaben e und f auf die Überprüfung der Wahrnehmung der Aufsichts- und Controllingaufgaben durch die zuständigen kantonalen Stellen.