Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
621.4 CH-BE

Art. 1 Dekret über die Verwaltung von Geldhinterlagen und Wertsachen durch die Gerichte, Grundbuch-, Betreibungs- und Konkursämter - Gerichte

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (8 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Dekret über die Verwaltung von Geldhinterlagen und Wertsachen durch die Gerichte, Grundbuch-, Betreibungs- und Konkursämter · Gerichte

Die Gerichte sind zuständig für die Entgegennahme von Geldhinterlagen in Zivilrechtssachen, Sicherheitsleistungen und sichergestellten Geldbeträgen.

Gerichte Art. 2 Dekret über die Verwaltung von Geldhinterlagen und Wertsachen durch die Gerichte, Grundbuch-, Betreibungs- und Konkursämter →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →