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Art. 1 Gesetz über den SNB-Gewinnausschüttungsfonds (SNBFG) - Zweck

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Art. 1 Gesetz über den SNB-Gewinnausschüttungsfonds (SNBFG) · Zweck

1. Der Gewinnausschüttungsfonds bezweckt die Verstetigung der Einnahmen aufgrund der Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) an den Kanton.

2. Es handelt sich um eine Spezialfinanzierung im Sinne der Gesetzgebung über die Steuerung von Finanzen und Leistungen.

Zweck Art. 5a Gesetz über den SNB-Gewinnausschüttungsfonds (SNBFG) →

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