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Art. 9 Verordnung über die Besondere Rechnung des Regierungsrates - Inkrafttreten

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Art. 9 Verordnung über die Besondere Rechnung des Regierungsrates · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt zusammen mit dem Gesetz vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen[4] und Leistungen in Kraft.

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