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621.1 FHAVOFIN CH-BE

Art. 80 Finanzhaushaltsverordnung (FHaV) - Betriebliches Rechnungswesen

Rechnungsführung - Betriebsbuchhaltung
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Art. 80 Finanzhaushaltsverordnung (FHaV) · Betriebliches Rechnungswesen

Im betrieblichen Rechnungswesen werden chronologisch und systematisch die Geschäftsfälle der Produkte erfasst und aufgezeigt, wie die Kosten und Erlöse einer bestimmten Leistung entstehen.

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