621.1
FHAVOFIN
CH-BE
Art. 80 Finanzhaushaltsverordnung (FHaV) - Betriebliches Rechnungswesen
Rechnungsführung - Betriebsbuchhaltung
Art. 80 Finanzhaushaltsverordnung (FHaV) · Betriebliches Rechnungswesen
Im betrieblichen Rechnungswesen werden chronologisch und systematisch die Geschäftsfälle der Produkte erfasst und aufgezeigt, wie die Kosten und Erlöse einer bestimmten Leistung entstehen.