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621.1 FHAVOFIN CH-BE

Art. 6 Finanzhaushaltsverordnung (FHaV) - Bestandteile des Globalbudgets

Steuerung des Finanzhaushalts - Controlling und Planung
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Art. 6 Finanzhaushaltsverordnung (FHaV) · Bestandteile des Globalbudgets

1. Das Globalbudget (Art. 6 Abs. 2 Bst. c FHG) umfasst je Produktgruppe

a) den detaillierten Ausweis von Aufwand und Ertrag aus betrieblicher Tätigkeit mit den internen Verrechnungen sowie

b) das operative und ausserordentliche Ergebnis.

2. Kalkulatorische Kosten sind nicht Bestandteile des Globalbudgets.

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