621.1
FHAVOFIN
CH-BE
Art. 6 Finanzhaushaltsverordnung (FHaV) - Bestandteile des Globalbudgets
Steuerung des Finanzhaushalts - Controlling und Planung
Art. 6 Finanzhaushaltsverordnung (FHaV) · Bestandteile des Globalbudgets
1. Das Globalbudget (Art. 6 Abs. 2 Bst. c FHG) umfasst je Produktgruppe
a) den detaillierten Ausweis von Aufwand und Ertrag aus betrieblicher Tätigkeit mit den internen Verrechnungen sowie
b) das operative und ausserordentliche Ergebnis.
2. Kalkulatorische Kosten sind nicht Bestandteile des Globalbudgets.