621.1
FHAVOFIN
CH-BE
Art. 5 Finanzhaushaltsverordnung (FHaV) - Zuständigkeiten beim Controlling
Steuerung des Finanzhaushalts - Controlling und Planung
Art. 5 Finanzhaushaltsverordnung (FHaV) · Zuständigkeiten beim Controlling
1. Die Organisationseinheiten sind in ihren Aufgabenbereichen für das Controlling zuständig.
2. Die Einhaltung der Vorgaben wird periodisch durch ein Konzerncontrolling überprüft; sind die Vorgaben verletzt, wird die zuständige Stelle darauf aufmerksam gemacht, und es werden Empfehlungen zum weiteren Vorgehen abgegeben.
3. Die Finanzdirektion regelt das Nähere im Handbuch Rechnungslegung.