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621.1 FHAVOFIN CH-BE

Art. 5 Finanzhaushaltsverordnung (FHaV) - Zuständigkeiten beim Controlling

Steuerung des Finanzhaushalts - Controlling und Planung
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Art. 5 Finanzhaushaltsverordnung (FHaV) · Zuständigkeiten beim Controlling

1. Die Organisationseinheiten sind in ihren Aufgabenbereichen für das Controlling zuständig.

2. Die Einhaltung der Vorgaben wird periodisch durch ein Konzerncontrolling überprüft; sind die Vorgaben verletzt, wird die zuständige Stelle darauf aufmerksam gemacht, und es werden Empfehlungen zum weiteren Vorgehen abgegeben.

3. Die Finanzdirektion regelt das Nähere im Handbuch Rechnungslegung.

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