621.1
FHAVOFIN
CH-BE
Art. 42 Finanzhaushaltsverordnung (FHaV) - Lagerbuchhaltung
Ausgaben und ihre Bewilligung - Verpflichtungskreditkontrolle
Art. 42 Finanzhaushaltsverordnung (FHaV) · Lagerbuchhaltung
Im Zusammenhang mit der Lagerbuchhaltung richtet sich die Verpflichtungskreditkontrolle der laufenden Ausgaben nach der Inanspruchnahme durch Zahlungen (Geldfluss) und nicht nach dem Lagerbezug.