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621.1 FHAVOFIN CH-BE

Art. 42 Finanzhaushaltsverordnung (FHaV) - Lagerbuchhaltung

Ausgaben und ihre Bewilligung - Verpflichtungskreditkontrolle
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Art. 42 Finanzhaushaltsverordnung (FHaV) · Lagerbuchhaltung

Im Zusammenhang mit der Lagerbuchhaltung richtet sich die Verpflichtungskreditkontrolle der laufenden Ausgaben nach der Inanspruchnahme durch Zahlungen (Geldfluss) und nicht nach dem Lagerbezug.

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