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621.1 FHAVOFIN CH-BE

Art. 27 Finanzhaushaltsverordnung (FHaV) - Objektkredit

Ausgaben und ihre Bewilligung - Arten von Ausgaben
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Art. 27 Finanzhaushaltsverordnung (FHaV) · Objektkredit

Mit der Genehmigung des Objektkredits werden sowohl das vorgelegte Projekt als auch der Kredit für dieses Projekt zur Tätigung der Ausgaben bis zur Höhe der beantragten Kreditsumme bewilligt.

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