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620.03 BRDDDCSPD CH-BE

Art. 5 Dekret über die Besondere Rechnung der kantonalen Aufsichtsstelle für Datenschutz (BRDD)

Controlling
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Art. 5 Dekret über die Besondere Rechnung der kantonalen Aufsichtsstelle für Datenschutz (BRDD)

1. Die kantonale Aufsichtsstelle für Datenschutz richtet ihr Controlling auf dasjenige des Regierungsrates aus.

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