620.03
BRDDDCSPD
CH-BE
Art. 4 Dekret über die Besondere Rechnung der kantonalen Aufsichtsstelle für Datenschutz (BRDD)
Finanz- und Rechnungswesen
Art. 4 Dekret über die Besondere Rechnung der kantonalen Aufsichtsstelle für Datenschutz (BRDD)
1. Die zuständige Stelle der Direktion für Inneres und Justiz besorgt alle anfallenden Arbeiten im Zusammenhang mit dem Finanz- und Rechnungswesen der kantonalen Aufsichtsstelle für Datenschutz.