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620.03 BRDDDCSPD CH-BE

Art. 4 Dekret über die Besondere Rechnung der kantonalen Aufsichtsstelle für Datenschutz (BRDD)

Finanz- und Rechnungswesen
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Art. 4 Dekret über die Besondere Rechnung der kantonalen Aufsichtsstelle für Datenschutz (BRDD)

1. Die zuständige Stelle der Direktion für Inneres und Justiz besorgt alle anfallenden Arbeiten im Zusammenhang mit dem Finanz- und Rechnungswesen der kantonalen Aufsichtsstelle für Datenschutz.

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