620.03
BRDDDCSPD
CH-BE
Art. 2 Dekret über die Besondere Rechnung der kantonalen Aufsichtsstelle für Datenschutz (BRDD) - Laufende Betriebsausgaben
Ausgabenbefugnisse
Art. 2 Dekret über die Besondere Rechnung der kantonalen Aufsichtsstelle für Datenschutz (BRDD) · Laufende Betriebsausgaben
Die kantonale Aufsichtsstelle für Datenschutz bewilligt die laufenden Betriebsausgaben im Rahmen des Voranschlags abschliessend.