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Art. 2 Dekret über die Besondere Rechnung der kantonalen Aufsichtsstelle für Datenschutz (BRDD) - Laufende Betriebsausgaben

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Art. 2 Dekret über die Besondere Rechnung der kantonalen Aufsichtsstelle für Datenschutz (BRDD) · Laufende Betriebsausgaben

Die kantonale Aufsichtsstelle für Datenschutz bewilligt die laufenden Betriebsausgaben im Rahmen des Voranschlags abschliessend.

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