620.0
FHGLFINLGF
CH-BE
Art. 45 Finanzhaushaltsgesetz (FHG) - Investitionsrechnung
Rechnungslegung - Jahresrechnung
Art. 45 Finanzhaushaltsgesetz (FHG) · Investitionsrechnung
Die Investitionsrechnung enthält alle Ausgaben und Einnahmen betreffend Vermögenswerte mit einer mehrjährigen Nutzungsdauer, die im Verwaltungsvermögen aktiviert werden.