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Art. 32 Finanzhaushaltsgesetz (FHG) - Verpflichtungskredit

Ausgaben - Bewilligungsformen - Verpflichtungskredit
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Art. 32 Finanzhaushaltsgesetz (FHG) · Verpflichtungskredit

1. Der Verpflichtungskredit ist die Ermächtigung, für ein bestimmtes Vorhaben und bis zu einer bestimmten Summe finanzielle Verpflichtungen einzugehen.

2. Verpflichtungskredite werden als Objekt- oder Rahmenkredit bewilligt.

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